Vertragscontrolling Sind Verträge einmal geschlossen betrachtet man sie oft und zu Unrecht als "totes Papier". Die einmal ausgehandelten Verträge begleiten jedoch die weitere unternehmerische Tätigkeit. Sie regeln Rechte und Pflichten, und vor allem Verantwortlichkeiten und Kosten. Laufenden Veränderungen müssen sie Rechnung tragen. Ein regelmäßige Überwachung und rechtlich/betriebs-wirtschaftliche Nachkalkulation der zugrundeliegenden Geschäfts-prozesse birgt erhebliche Einspar- und Verbesserungspotentiale.
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